Das Minimum erreicht: Basel stimmt für Mindestlohn-Gegenvorschlag
Das Basler Stimmvolk hat sich heute für den Gegenvorschlag und damit einen Mindestlohn von 21 Franken ausgesprochen. Die Initiative «Kein Lohn unter 23.-» wurde knapp verworfen. Doch nur dank ihr ist Basel nun der erste Deutschschweizer Kanton mit einem staatlichen Mindestlohn. Das ist ein grosser Erfolg: Die Mehrheit der Basler*innen befürwortet einen Mindestlohn. Bedauerlich ist jedoch, dass der Mindestlohn deutlich tiefer ausfällt, als es nötig wäre, um im teuren Kanton Basel-Stadt von einem Vollzeitpensum leben zu können. Zudem sieht das Gesetz zahlreiche Ausnahmen vor – und lässt damit tausende Tiefstlohn-Bezüger*innen im Regen stehen. Jetzt stehen die Arbeitgeber-Organisationen in der Verantwortung: Im Abstimmungskampf hatten sie immer wieder auf die Wichtigkeit der Sozialpartnerschaften verwiesen. Nun müssen sie Hand bieten, um in den Gesamtarbeitsverträgen fairere Löhne festzulegen.
Nach den Kantonen Neuenburg, Tessin, Jura und Genf hat sich nun auch in Basel-Stadt das Stimmvolk für einen gesetzlichen Mindestlohn entschieden. Dabei wurde der Gegenvorschlag der Initiative vorgezogen. Basel übernimmt mit einem gesetzlichen Mindestlohn eine Vorreiterrolle für die gesamte Deutschschweiz. Das ebnet den Weg für einen Mindestlohn in weiteren Kantonen und Städten wie Basel-Landschaft, Aargau, Winterthur und Zürich – viele Initiativprojekte sind bereits gestartet oder stehen in den Startlöchern.
Dennoch bedauert das Komitee die knappe Ablehnung der Mindestlohn-Initiative sehr. Offenbar hat, die von der Wissenschaft längst widerlegte Angstmacherei von Wirtschaftsverbänden, bürgerlichen Parteien und dem Regierungsrat gegen die vermeintlich «radikale» Mindestlohn-Initiative, bei den Stimmbürger*innen teilweise funktioniert. Die Drohkulisse von Arbeitslosigkeit und Ladensterben erwies sich gerade in der Corona-Pandemie als wirksames Mittel.
Arbeitgeber-Organisationen in der Pflicht
Mit der Annahme des Gegenvorschlags wurde jedoch immerhin das Minimum erreicht: Die Einführung des Mindestlohns von 21.- pro Stunde ist ein Erfolg – mit vielen Bedingungen. Denn das nun angenommene Gesetz klammert die Löhne in Branchen aus, die einem Gesamtarbeitsvertrag oder Normalarbeitsvertrag unterstehen. Davon betroffenen sind tausende Menschen in Branchen wie die Gastronomie oder im Detailhandel.
Es darf nicht sein, dass unzählige Angestellte unter dem Deckmantel der Sozialpartnerschaft im Regen stehen gelassen werden. Im Abstimmungskampf sangen Arbeitgeber-Organisationen und Unternehmen Loblieder auf die Sozialpartnerschaften und argumentierten, diese sei der Rahmen, um für gerechte Löhne zu sorgen. Nun werden ihre Worte daran gemessen, ob ihnen Taten folgen: Sie müssen nun Hand bieten zu einer Erhöhung der Minimallöhne in den Gesamtarbeitsverträgen.